Schnelltermin
Praxis für Psychotherapie

Praxis für Psychotherapie

1 Standort1 Ärzt:in
Übernehmen Sie dieses Ordinationsprofil: Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werden.Profil übernehmen

Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: wagners.atStand Sep. 2026

Die Praxis für Psychotherapie von Dr. Ingrid Wagner und Dr. Gerhard Wagner bietet personzentrierte Psychotherapie nach dem humanistischen Konzept von Carl Rogers an. Der Fokus liegt auf der Wahrnehmung des innerseelischen Erlebens und der Klärung äußerer Realitäten, um Selbstwert, Eigenständigkeit und Freude zu fördern. Die Therapeuten bringen langjährige Erfahrung aus eigener freier Praxis sowie aus der Forschung des SOFFI-Instituts ein.

Ärzt:innen1

Dr. Gerhard Wagner

Dr. Gerhard Wagner

Personzentrierter Psychotherapeut

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

  • wagners.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 10.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.