Schnelltermin

Babysprechstunde

1 Standort1 Ärzt:in
Übernehmen Sie dieses Ordinationsprofil: Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werden.Profil übernehmen

Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: babysprechstunde.wienStand Sep. 2026

Die Babysprechstunde bietet eine bindungsorientierte Beratung und Begleitung für Eltern mit Kinderwunsch, Schwangere und Eltern mit Babys und Kleinkindern. Der Fokus liegt auf der Förderung der Mutter-Kind-Bindung sowie der Unterstützung bei Regulationsstörungen und traumatischen Geburtserlebnissen.

Behandlungen

Traumaverarbeitung bei Babys und KindernPsychologische Geburtsvorbereitung mit HypnoseBindungsanalyse und Förderung der Mutter-Kind-BindungBeratung bei Regulationsstörungen (Schlaf-, Fütterstörungen, exzessives Schreien)

Ärzt:innen1

Dr.in Margit Hörndler

Dr.in Margit Hörndler

Psychotherapie und Psychologie

Leistungen

PaarberatungElternberatungBindungsanalysePsychologische BeratungCoaching und SupervisionPrä- und perinatale PsychotherapieEltern-, Baby- und KleinkindberatungSäuglingspsychotherapie/Baby-Care BeratungPsychologische Geburtsvorbereitung mit HypnosePsychotherapie für Babys, Kinder und ErwachseneBindungsanalyse (Förderung der vorgeburtlichen Mutter-Kind-Beziehung)Beratung bei Regulationsstörungen (Schlaf-, Fütterstörungen, exzessives Schreien)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.