Schnelltermin

das INSTITUT

2 Standorte2 Ärzt:innen
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Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dasinstitut.atStand Sep. 2026

Das INSTITUT ist eine Arbeitsgemeinschaft von zwei spezialisierten Psychotherapeutinnen: Dr. Angelika Böhme, Ärztin für psychotherapeutische Medizin und Schmerztherapie, sowie Dr. Michaela Novak-Rymarz, Klinische Psychologin und Psychotherapeutin. Seit 2006 bieten sie wissenschaftlich fundierte Therapien und Beratungen in den Bereichen Verhaltenstherapie, klinische Hypnose, Supervision und Schmerztherapie an. Das Institut setzt auf individuelle, ressourcenorientierte Ansätze und bietet zudem Seminare und Supervisionen für Fachkräfte an.

Leistungen

CoachingSeminareSupervisionPsychotherapieSchmerztherapieSelbsterfahrungKlinische HypnoseVerhaltenstherapiePsychologische Beratung

Ärzt:innen2

Klinische Psychologie und Gesundheitspsychologie1

Dr. Michaela Novak-Rymarz

Klinische Psychologie und Psychotherapie

Leistungen

CoachingSupervisionSelbsterfahrungKlinische HypnoseBehandlung von BurnoutBehandlung von ZwängenBehandlung sozialer ÄngsteBehandlung von DepressionenPsychosomatische BeschwerdenPsychotherapie (Verhaltenstherapie)Seminare (Energetische Psychologie)

Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin1

Dr. Angelika Böhme

psychotherapeutische Medizin und Schmerztherapie

Leistungen

HypnotherapieSchmerztherapieTherapie von EssstörungenTherapie sozialer ÄngstlichkeitPsychotherapie (Verhaltenstherapie)Therapie von Burnout und Erschöpfungssyndrom
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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.