Schnelltermin
Gemeinschaftspraxis F-R-E-I

Gemeinschaftspraxis F-R-E-I

1 Standort
Übernehmen Sie dieses Ordinationsprofil: Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werden.Profil übernehmen

Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gemeinschaftspraxis-frei.atStand Sep. 2026

Die Gemeinschaftspraxis F-R-E-I setzt auf ein ganzheitliches Konzept mit Fokus auf Fingerspitzengefühl, Individualität und respektvollem Umgang. Die Praxis legt Wert auf Ehrlichkeit im Behandlungsprozess und bietet individuelle Lösungen ohne starre Vorgaben. Freiheit – sowohl für die Therapeuten als auch für die Patienten – ist ein zentraler Grundsatz. Die Praxis begleitet Patienten auf ihrem Weg zur Gesundheit mit moderner Ausstattung und einer entspannten Atmosphäre.

Google Bewertungen

5.0(9)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben durchweg die fachliche Kompetenz und das einfühlsame, herzliche Team. Die Praxis wird als schön und einladend beschrieben. Wartezeiten werden in den Rezensionen nicht explizit erwähnt.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 07:34 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.