Schnelltermin

Gruppenpraxis Krems

1 Standort2 Ärzt:innen
Übernehmen Sie dieses Ordinationsprofil: Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werden.Profil übernehmen

Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gruppenpraxis-krems.atStand Sep. 2026

Die Gruppenpraxis Krems ist eine Allgemeinpraxis mit zwei Ärztinnen, die sich auf Allgemeinmedizin, Akupunktur und psychosoziale Medizin spezialisiert haben. Beide Ärztinnen sind Notärztinnen und bieten Führerscheintauglichkeitsprüfungen an. Die Praxis ist barrierefrei zugänglich und bietet flexible Öffnungszeiten, darunter auch frühe Morgen- und Spätnachmittagstermine.

Leistungen

VorsorgeuntersuchungenNotärztliche VersorgungMedikamentenbestellung per E-MailFührerscheintauglichkeitsprüfung (§34 FSG)

Behandlungen

ArbeitsmedizinPsychosoziale MedizinAkupunktur (Komplementärmedizin)

Google Bewertungen

5.0(1)

KI-Zusammenfassung

Die Praxis ist oft stark frequentiert und Termine sind erforderlich. Das Personal wird als freundlich und kompetent beschrieben.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Ärzt:innen2

Dr. Beatrix Holzinger

Dr. Beatrix Holzinger

Allgemeinmedizin

Kassenarzt: Alle Kassen

Leistungen

AkupunkturbehandlungenPsychosoziale BeratungAllgemeinmedizinische Betreuung
Dr. Claudia Sacher-Faltl

Dr. Claudia Sacher-Faltl

Allgemeinmedizin

Kassenarzt: Alle Kassen

Leistungen

AkupunkturbehandlungenArbeitsmedizinische BeratungAllgemeinmedizinische Vorsorge
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 07:34 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.