Schnelltermin
crt-praxis

crt-praxis

1 Standort2 Ärzt:innen
Übernehmen Sie dieses Ordinationsprofil: Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werden.Profil übernehmen

Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: crt-praxis.atStand Sep. 2026

Die crt-praxis bietet ein innovatives Konzept zur Wiederherstellung der natürlichen Zellregeneration durch Zell-Reaktiv-Training (CRT). Das Team kombiniert physiotherapeutische Maßnahmen, Coaching und individuelle Gesundheitsförderung, um Patienten bei der Überwindung von Beschwerden zu unterstützen. Die Praxis setzt auf wissenschaftlich fundierte Bewegungstests und Belastungstests, um gezielt die Ursachen von Zellfunktionsstörungen zu behandeln.

Behandlungen

PhysiotherapieZell-Reaktiv-Training

Ärzt:innen2

Physiotherapie1

Karin Aicher

Karin Aicher

Physiotherapie

Leistungen

Physiotherapie

Prävention und Gesundheitsförderung1

Wilfried Bartel

Wilfried Bartel

Gesundheitscoaching und Zell-Reaktiv-Training

Leistungen

Zell-Reaktiv-Training
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

  • crt-praxis.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 14.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.