Schnelltermin
INFAR Burgenland

INFAR Burgenland

6 Standorte1 Ärzt:in
Übernehmen Sie dieses Ordinationsprofil: Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werden.Profil übernehmen

Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: infar-burgenland.atStand Sep. 2026

INFAR Burgenland ist eine spezialisierte Einrichtung für Nachschulungen und verkehrspsychologische Untersuchungen im Burgenland. Seit über 30 Jahren unterstützt das Team von VerkehrspsychologInnen Menschen dabei, durch strukturierte und diskrete Betreuung ihre Lenkberechtigung wiederzuerlangen. INFAR verbindet aktuelle verkehrspsychologische Erkenntnisse mit langjähriger Erfahrung und bietet professionelle Begleitung bei Alkoholauffälligkeiten, Drogenproblematiken und Verkehrsauffälligkeiten.

Leistungen

Verkehrspsychologische UntersuchungNachschulung bei AlkoholauffälligkeitVerkehrspsychologische LeistungstestungVerkehrspsychologische PersönlichkeitstestungNachschulung bei sonstigen Delikten (Drogen, Medikamente)

Ärzt:innen1

Leistungen

EinzelnachschulungVerkehrspsychologische UntersuchungNachschulung bei AlkoholauffälligkeitNachschulung bei VerkehrsauffälligkeitVerkehrspsychologische LeistungstestungVerkehrspsychologische PersönlichkeitstestungNachschulung bei sonstigen Delikten (Drogen, Medikamente)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.