Schnelltermin

Hand- & Sprachwerk

1 Standort2 Ärzt:innen
Übernehmen Sie dieses Ordinationsprofil: Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werden.Profil übernehmen

Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: handundsprachwerk.comStand Sep. 2026

Das interdisziplinäre Team aus einer Ergotherapeutin und einer Logopädin fördert Kinder ganzheitlich in ihrer Entwicklung. Durch enge Zusammenarbeit mit Kindergärten, Schulen, Ärzten und Psychologen wird ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt, um die individuellen Bedürfnisse der Kinder optimal zu unterstützen.

Leistungen

LogopädieErgotherapie

Ärzt:innen2

Ergotherapie1

Viktoria Retter

Viktoria Retter

Ergotherapie

Leistungen

Sensorische IntegrationFeinmotorik und GrafomotorikMarburger VerhaltenstrainingMarburger KonzentrationstrainingErgotherapie bei Kindern mit AutismusZahlenführerschein zur MengenerfassungErgotherapie bei Säuglingen und Kleinstkindern

Logopädie1

Karolin Burger

Karolin Burger

Logopädie

Leistungen

Myofunktionelle TherapieSprachverständnisstörungUnterstützte KommunikationMund-, Ess- und TrinkstörungSemantisch-lexikalische StörungSprachtherapie bei Down-SyndromAtemrhythmisch angepasste PhonationBeratung von Eltern stotternder KinderFütterstörung im Baby- und KleinkindalterTAKTKIN (Grundkurs und Aufbaukurs Kinder)Auditive Verarbeitungsstörung und Lese-Rechtschreibstörung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 07:34 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.