Schnelltermin
Dr. Karin Obermair

Dr. Karin Obermair

1 Standort1 Ärzt:in
Übernehmen Sie dieses Ordinationsprofil: Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werden.Profil übernehmen

Über die Ordination

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Ordination verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-karin-obermair.comStand Sep. 2026

Die Ordination von Dr. Karin Obermair in Salzburg bietet allgemeinmedizinische Versorgung mit Kassenvertrag. Schwerpunkte sind Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen, Attesterstellung und Patientenverfügungen. Das Team besteht aus der Fachärztin Dr. Karin Obermair sowie den Ordinationsassistentinnen Anna und Edith.

Leistungen

ImpfungenGesundenuntersuchungPatientenverfügung (verbindlich/beachtlich)Atteste (Leistungs-, Reise-, Pflegefreistellung)

Behandlungen

Akupunktur

Zertifikate

Notarztdiplom

Ärzt:innen1

Dr. Karin Obermair

Dr. Karin Obermair

Fachärztin für Allgemein- & Familienmedizin

Kassenarzt: Alle Kassen

Leistungen

ImpfungenAkupunkturNotarzteinsätzeGesundenuntersuchung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.