Über die Ordination
Das HNO-Zentrum Heiligenstadt bietet eine umfassende HNO-Versorgung für alle Kassenpatient:innen in Wien. Mit moderner Diagnostik und Therapie sowie barrierefreiem Zugang im 3. Stock der Muthgasse 36 in 1190 Wien, Heiligenstadt, steht ein professionelles Team zur Verfügung. Das Zentrum kombiniert effiziente Diagnostik, individuelle Betreuung und spezialisierte Partnerleistungen an einem Standort. Besonders hervorgehoben werden die kindgerechte Behandlung sowie die Behandlung von akuten und chronischen HNO-Erkrankungen, Hörstörungen, Allergien und Schwindel.
Leistungen
Behandlungen
Erkrankungen
Zertifikate
KI-Zusammenfassung
Die Bewertungen beschreiben überwiegend kurze Wartezeiten und eine unkomplizierte Terminvergabe; die Praxis wird als modern, sauber und hell geschildert. Das Personal an der Rezeption und die medizinischen Assistenzen werden als freundlich und hilfsbereit hervorgehoben. Der Arzt wird als kompetent, gründlich und zugewandt beschrieben, nimmt sich Zeit für Anliegen und erklärt verständlich; insgesamt ergibt sich ein sehr positives Bild mit klarer Weiterempfehlung.
Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt
Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ordinationen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.
Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 07:34 Uhr
Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.
Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.