Schnelltermin
Dr. Magdalena Abolis

Dr. Magdalena Abolis

Allgemeinmedizin
Sind Sie Dr. Magdalena Abolis? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: christoph-streli.atStand Okt. 2026

Dr. Magdalena Abolis absolvierte das Katholische Oberstufenrealgymnasium Kettenbrücke in Innsbruck von 2000 bis 2004. Nach ihrer Turnusarztausbildung im BKH Schwaz, LKH Hall und an der Klinik Innsbruck von 2011 bis 2014 ist sie seit 2014 als Vertretungsärztin in allgemeinmedizinischen Ordinationen tätig.

Diplome & Zertifikate

AkkupunkturNotarztNotarzt-Dienst

Behandlungen

Akupunktur

Google Bewertungen

4.1(53)

KI-Zusammenfassung

Patienten loben die fachliche Kompetenz und das einfühlsame Auftreten des Arztes. Das Personal wird als freundlich und gut organisiert beschrieben. Die Wartezeiten scheinen kurz zu sein; ein Patient berichtet, sofort dran gekommen zu sein.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.