Schnelltermin

Dr. Iris Absenger-Helmli

Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: absenger-helmli.atStand Okt. 2026

Dr. Iris Absenger-Helmli studierte Betriebswirtschaftslehre und Sportwissenschaften und widmete sich durch ihre berufliche Laufbahn und Auslandsaufenthalte dem Kennenlernen unterschiedlicher Lehren, Methoden und Kulturen. Seit ihrer abgeschlossenen Ausbildung zur Psychotherapeutin im Jahr 2012 begleitet sie Klient:innen leidenschaftlich und mit großer Freude auf ihren Entwicklungswegen. Sie sieht sich als Bergführerin, die mit psychischer Ausrüstung hilft, schwierige Lebensherausforderungen zu meistern. Ihre Arbeit basiert auf systemischer Familientherapie und Brainspotting, wobei sie sich auf die Stärkung der Autonomie und Selbstreflexion konzentriert. Sie ist zertifizierte Brainspotting-Therapeutin und arbeitet nach internationalen Standards. Ihr Werdegang umfasst auch Tätigkeiten in der Erwachsenenbildung, Gesundheitsprojekten und der Entwicklungspolitik.

Diplome & Zertifikate

Zertifizierte Brainspotting-Therapeutin

Behandlungen

BrainspottingSystemische Familientherapie

Erkrankungen

ZwängeDepressionenEssstörungenAngsterkrankungenBurn-out SyndromeManisch-depressive ErkrankungenTranssexualität – TransidentitätAkute oder chronische LebenskrisenAnpassungsstörungen und Belastungsstörungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.