Schnelltermin

Karin Aigner

Physiotherapie & Osteopathie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physio-woerdern.atStand Okt. 2026

Karin Aigner ist eine staatlich anerkannte Physiotherapeutin mit Zusatzausbildung zur Osteopathin. Sie begleitet Patienten mit Fachwissen und Empathie auf ihrem Weg zur Beschwerdefreiheit. Mit langjähriger Erfahrung und einem ganzheitlichen Therapieansatz unterstützt sie ihre Patienten individuell und sorgfältig. Ihre Behandlung basiert auf einer sorgfältigen Analyse der Beschwerden und kombiniert physiotherapeutische sowie osteopathische Techniken. Karin Aigner hat einen Bachelor of Science in Physiotherapie und eine fünfjährige Ausbildung zur Osteopathin an der Wiener Schule für Osteopathie absolviert. Sie verfügt über Zusatzqualifikationen wie Sportphysiotherapie, integrative Narbenbehandlung, postoperative Narbentherapie, CRAFTA-Ausbildung, Kinesiologisches Taping, Fasziendistorsionsmodell nach Typaldos und therapeutisches Klettern.

Diplome & Zertifikate

Bachelor of Science in PhysiotherapieCRAFTA AusbildungFasziendistorsionsmodell nach TypaldosFünfjährige Ausbildung zur Osteopathin (Wiener Schule für Osteopathie)Integrative Narbenbehandlung nach Sharon WheelerKinesiologisches TapingPostoperative Narbentherapie nach dem Liedler-KonzeptSportphysiotherapeutinTherapeutisches Klettern

Leistungen

OrthopädiePräventionTraumatologieNarbenbehandlung

Google Bewertungen

5.0(5)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben die fachliche Kompetenz und Freundlichkeit der Praxis. Wartezeiten werden nicht erwähnt. Insgesamt wird die Praxis positiv bewertet.

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Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.