Schnelltermin

Mag.a Stefanie Aigner

Ernährungsberatung und Sporternährung
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: essquisit.atStand Okt. 2026

Mag.a Stefanie Aigner ist Ernährungswissenschaftlerin und Ernährungsberaterin mit langjähriger Erfahrung in der individuellen Betreuung von Klient:innen. Sie kombiniert aktuelle ernährungswissenschaftliche Erkenntnisse mit jahrelanger Praxis und individueller Beratung. Aigner bietet maßgeschneiderte Ernährungspläne, Coaching, Vorträge und Workshops an. Ihr Fokus liegt auf Gewichtsoptimierung, Leistungssteigerung im Sport, Gesundheitsprävention und einem positiven Körpergefühl. Sie war als Tutorin an der Universität Wien und Lektorin an der UMIT tätig und engagierte sich ehrenamtlich im Verband der Ernährungswissenschafter Österreichs. Zudem hat sie Erfahrung in der Entwicklung von Sportlebensmitteln und Medienarbeit.

Diplome & Zertifikate

Dipl. ErnährungsberaterinLektorin, UMITTutorin für Anthropometrie, Universität WienZertifizierte Sporternährungsberaterin

Leistungen

FastenbegleitungUnverträglichkeitenMikronährstoffberatungSporternährungsberatungIndividuelle ErnährungsberatungErnährungsbildung in UnternehmenVegane/pflanzenbasierte ErnährungMedienbeiträge und FachjournalismusGewichts- und Stoffwechseloptimierung

Ausstattung

BIA-Messungen (Körperzusammensetzung)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • essquisit.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 15.07.2026

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.