Schnelltermin
Dr. Alaa Eddin Al-Shahel

Dr. Alaa Eddin Al-Shahel

Zahnmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Alaa Eddin Al-Shahel? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-alshahel.atStand Okt. 2026

Dr. Alaa Eddin Al-Shahel ist ein hochqualifizierter Zahnarzt mit über 15 Jahren Erfahrung in der Zahnmedizin. Er spezialisiert sich auf ästhetische Zahnheilkunde, Implantate und Kinderzahnheilkunde. Dr. Al-Shahel ist bekannt für seine präzise und schonende Herangehensweise, die auf individuelle Patientenbedürfnisse zugeschnitten ist. Seine Expertise umfasst auch die Behandlung von komplexen Fällen wie Zahnimplantaten und oralchirurgischen Eingriffen. Dr. Al-Shahel arbeitet mit modernster Diagnostik und legt großen Wert auf eine vertrauensvolle Patientenbeziehung.

Behandlungen

ImplantateProphylaxeZahnersatzOralchirurgieZahnerhaltungParodontologieKieferorthopädieÄsthetische ZahnheilkundeBleaching (Zahnaufhellung)

Ausstattung

Digitale Röntgendiagnostik
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.