Schnelltermin

Dr. Isabelle Alon

Kinder- und Jugendheilkunde
Sind Sie Dr. Isabelle Alon? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ordination-glueckskind.atStand Okt. 2026

Dr. Isabelle Alon ist Fachärztin für Kinder- und Jugendheilkunde. Ihre gesamte Ausbildung absolvierte sie an der Klinik Ottakring mit Erfahrung in Neonatologie, Infektionsabteilung und psychosomatischer Abteilung. Neben ihrer ärztlichen Tätigkeit als stellvertretende Leitung einer internen Station ist sie Teil der Kinderschutzgruppe. Ihr besonderes Interesse gilt der Allergologie und Pneumologie, mit entsprechenden Diplomen. Sie strebt eine ganzheitliche und persönliche Betreuung an.

Diplome & Zertifikate

Ausbildung zur zertifizierten Stillberaterin (ab 3/2025)Diplom für pädiatrische Allergologie und PneumologieNotfallmedizinische Weiterbildungen (EPALS)ÖAK FortbildungsdiplomÖÄK Diplom für Akupunktur (in Ausbildung)

Leistungen

BlutabnahmeHarnanalyseJugendmedizinSportatteste inkl. EKGOperationsfreigabe inkl. EKGImpfungen und ImpfaufklärungenBetreuung von Kindern und Jugendlichen jeden Alters (0-18 Jahre)Vorsorgemedizin (Mutter-Kind-Pass Untersuchung, Gesundenuntersuchung)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • ordination-glueckskind.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 07.07.2026
  • MobiMedOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.