Schnelltermin
Barbara Altenberger

Barbara Altenberger

Hebamme
Sind Sie Barbara Altenberger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: hebammen-oberpinzgau.atStand Okt. 2026

Barbara Altenberger, geboren am 10. Juni 1965 in Stuhlfelden, ist eine Hebamme mit langjähriger Erfahrung in der Geburtshilfe. Sie wuchs auf einem Bauernhof in Uttendorf auf und arbeitete nach ihrer Hebammenausbildung in Linz zunächst im Krankenhaus Schwarzach. Seit 2008 war sie im Krankenhaus Mittersill tätig, bis sie 2010 Teil des Hebammenzentrums Oberpinzgau wurde. Barbara Altenberger begleitet Familien mit großer Hingabe und Freude in dieser besonderen Lebensphase. Neben ihrer Arbeit als Hebamme verbringt sie ihre Freizeit gerne in der Natur und auf der Alm.

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.