Schnelltermin
Dr. med. univ. Bernadette Altenhofer

Dr. med. univ. Bernadette Altenhofer

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med. univ. Bernadette Altenhofer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: ordinationaltenhofer.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. Bernadette Altenhofer ist Ärztin für Allgemeinmedizin mit langjähriger Erfahrung. Sie spezialisiert sich auf klassische Homöopathie und verfügt über das Österreichische Ärztekammer-Diplom für Komplementäre Medizin. Als Gutachterärztin für Pflegegeldbegutachtungen bietet sie ganzheitliche medizinische Betreuung. Ihre Ordination liegt in Deutschlandsberg und ist nach telefonischer Terminvereinbarung erreichbar.

Diplome & Zertifikate

Österreichisches Ärztekammer-Diplom für Komplementäre Medizin

Behandlungen

Klassische Homöopathie

Google Bewertungen

5.0(5)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben vor allem die fachliche Kompetenz und das einfühlsame Verhalten von Dr. Altenhofer. Patienten heben ihre gründliche Diagnostik und den Erfolg der Behandlungen hervor. Aussagen zu Wartezeiten oder Freundlichkeit des Personals finden sich in den Rezensionen nicht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.