Schnelltermin

Nikolaus Altmann

Osteopathie, Perrin Technik
Englisch
Sind Sie Nikolaus Altmann? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: osteopathiewachau.atStand Okt. 2026

Nikolaus Altmann, gebürtiger Wachauer, wechselte nach einem abgeschlossenen Volkswirtschaftsstudium und einer Tätigkeit als Finanzmarktjournalist zur Osteopathie. Er absolvierte ein vierjähriges Vollzeitstudium in Großbritannien und schloss 2020 mit dem Master of Osteopathy ab. Nikolaus arbeitete danach in der Worthing Osteopathic & Wellbeing Clinic und spezialisierte sich auf die Perrin Technik. Seine Spezialgebiete umfassen Perrin Technik für Long-COVID, ME/CFS und Fibromyalgie, sowie die Behandlung von Rücken- und Nackenschmerzen, Bandscheibenproblemen, Tendinopathien, Schultersteife und Sportverletzungen.

Leistungen

Osteopathie

Behandlungen

Perrin Technik für Long-COVID, Chronisches Müdigkeitssyndrom, Fibromyalgie

Erkrankungen

SchultersteifeTennis EllbogenSportverletzungenBandscheibenproblemeRücken- und NackenschmerzenTendinopathien, insbesondere Schulter und Achillessehne
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 19.10.2026, 10:48 Uhr

Verwendete Quellen

  • osteopathiewachau.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • physioas.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026
  • TerminbuchenOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 01.11.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.