Schnelltermin
Dr. Michael Anderl

Dr. Michael Anderl

Orthopädie und orthopädische Chirurgie
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Michael Anderl? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-anderl.atStand Okt. 2026

Dr. Michael Anderl ist Facharzt für Orthopädie und orthopädische Chirurgie und arbeitet als Teil des Orthopädie-Zentrums Dr. Anderl & Partner. Er ist maßgeblich an der modernen orthopädischen Diagnostik und Therapie beteiligt, insbesondere bei konservativen und operativen Behandlungen von Wirbelsäule und Gelenken. Dr. Anderl bietet ein breites Spektrum an orthopädischen Leistungen, darunter ambulante und stationäre Operationen sowie sportorthopädische Beratung.

Behandlungen

Orthopädische SchmerztherapienSportorthopädische Beratung und BehandlungGelenksersatz (Hüft-, Knie- und Schultergelenk)Ambulante Operationen (z. B. Tennisellbogen, Karpaltunnelsyndrom)Konservative Behandlungen von orthopädischen und rheumatologischen Erkrankungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • dr-anderl.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 08.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.