Schnelltermin

Dr. med. univ. Rafaela Argyropoulos

Zahnheilkunde
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarzt-frohnleiten.atStand Okt. 2026

Dr. med. univ. Rafaela Argyropoulos ist Zahnärztin mit langjähriger Erfahrung und spezialisiert auf Prophylaxe. Sie legt großen Wert auf eine entspannte und freundliche Atmosphäre in ihrer Praxis, um Patienten ein sicheres und angenehmes Gefühl zu vermitteln. Dr. Argyropoulos behandelt Patienten mit viel Einfühlungsvermögen und erklärt jede Behandlung detailliert Schritt für Schritt. Ihr Spezialgebiet ist die Prophylaxe, bei der sie durch regelmäßige professionelle Mundhygiene-Sitzungen mit geschulten Assistentinnen Zahnerkrankungen wie Karies und Zahnfleischentzündungen vorbeugt. Die Praxis ist modern ausgestattet und bietet barrierefreien Zugang sowie kostenlose Parkplätze.

Leistungen

ProthetikProphylaxeMundhygieneParodontologieAbnehmbarer ZahnersatzAllgemeine ZahnheilkundeFestsitzender Zahnersatz

Google Bewertungen

4.4(42)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zeichnen ein überwiegend positives Bild: Das Team wird häufig als freundlich und zuvorkommend beschrieben, die ärztliche Behandlung als kompetent und einfühlsam, wobei Angst genommen und die Vorgehensweise erklärt wird. Auch kurzfristige Termine werden positiv erwähnt. Vereinzelt wird jedoch Kritik am Empfang bzw. an der Ordinationsassistenz laut, etwa wegen mangelndem Feingefühl, abweisender Kommunikation und langer Wartezeiten bis zu einem Termin, besonders bei Angst- und Schmerzpatienten.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.