Schnelltermin
Dr. Regina Arzt

Dr. Regina Arzt

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Regina Arzt? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: voglsam-arzt.atStand Okt. 2026

Dr. Regina Arzt ist seit 2013 als Ärztin für Allgemeinmedizin tätig. Sie absolvierte ihre Turnusarztausbildung am Klinikum Wels-Grieskirchen und ihr Studium der Humanmedizin an der MedUni Wien. Dr. Arzt verfügt über Zusatzqualifikationen wie Schularzt, Homöopathie und Neuraltherapie.

Diplome & Zertifikate

iA ÖÄK Diplom NeuraltherapieÖÄK Diplom HomöopathieÖÄK Diplom Schularzt

Leistungen

EKGImpfungenVorsorgeuntersuchungFührerscheinuntersuchungen24-Stunden-BlutdruckmessungInfusionen und InfiltrationenMutter-Kind-PassuntersuchungenWundversorgung und WundmanagementLabor (Blut-, Harn- und Stuhluntersuchungen)

Behandlungen

Desensibilisierungstherapie bei AllergienStrukturierte Diabetikerbetreuung Therapie AktivPhysiotherapie (Ultraschall, Strom, Mikrowelle, 4-Zellenbad, Massageliege)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.