Schnelltermin

Mag. Dr. Martin Aschenberger

Allgemeinmedizin und Hausapotheke
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: doc-aschenberger.atStand Okt. 2026

Mag. Dr. Martin Aschenberger ist Arzt für Allgemeinmedizin und Gemeindearzt mit langjähriger Erfahrung. Er ist Facharzt für Anästhesie und Intensivmedizin und hat sich auf Notfallmedizin spezialisiert. Dr. Aschenberger ist Notarzt und Leitender Notarzt, mit ÖÄK-Diplomen in Arbeitsmedizin und Palliativmedizin. Er bietet eine breite Palette diagnostischer und therapeutischer Leistungen, darunter Labordiagnostik, Ultraschall, EKG, Injektions- und Infusionstherapie, sowie physikalische Therapien wie Reizstrom- und Ultraschalltherapie. Zudem verfügt er über eine Hausapotheke mit direkter Verfügbarkeit von Arzneimitteln.

Diplome & Zertifikate

Leitender NotarztNotarztÖÄK Diplom ArbeitsmedizinÖÄK Diplom PalliativmedizinÖÄK Fortbildungsdiplom

Leistungen

EKGHarnanalyseHausbesucheHausapothekeLasertherapieLabordiagnostikReizstromtherapieUltraschalltherapieSonographie / UltraschallFührerscheinuntersuchungen24 Stunden BlutdruckmessungInjektions- und InfusionstherapieSpirometrie (Lungenfunktionstest)Therapie Aktiv - Diabetes im GriffVorsorgeuntersuchung oder 'Gesundenuntersuchung'Körper-, Ohr- und Laserakupunktur (Privatleistung)

Google Bewertungen

5.0(22)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen loben durchgehend die Freundlichkeit des Teams und des Arztes sowie dessen fachliche Kompetenz. Patienten fühlen sich gut aufgehoben und als Mensch wahrgenommen. Vereinzelt wird auf längere Wartezeiten hingewiesen, die aber als üblich akzeptiert werden.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 09:28 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.