Schnelltermin

Beatrice Bachmaier

Diplomierte Kinderkrankenschwester und IBCLC Stillberaterin
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: wunderbar-geborgen.atStand Sep. 2026

Beatrice Bachmaier ist diplomierte Kinderkrankenschwester mit langjähriger Erfahrung auf der Neonatologie in Tulln und der Geburtenstation im Krankenhaus Hollabrunn. Seit Jänner 2026 ist sie zertifizierte IBCLC Stillberaterin. Im Jahr 2024 gründete sie Wunderbar-Geborgen und eröffnete im Jänner 2026 ihr eigenes Studio in Hollabrunn. Sie begleitet Familien von der Stillvorbereitung über die individuelle Stillberatung bis hin zu Kursen wie dem Babytreff, Krabbelkäfer und Wuseltreff für Kinder bis zum 2. Geburtstag.

Diplome & Zertifikate

IBCLC Stillberaterin

Leistungen

BabymassageStillberatungSäuglingspflegeBabytreff (0-6 Monate)Wuseltreff (13-24 Monate)Krabbelkäfer (6-13 Monate)NIBEA Babymassage EinzelkursNIBEA Babymassagekurs zu ZweitNIBEA Babymassage für den Bauch

Google Bewertungen

5.0(41)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zu Beatrice Bachmaier sind durchwegs positiv und beschreiben eine herzliche, wertschätzende Atmosphäre, in der sich Mütter und Babys willkommen fühlen. Besonders hervorgehoben werden ihre Freundlichkeit, ihr offenes Ohr sowie ihre fachliche Erfahrung und Kompetenz, mit der sie Fragen und Unsicherheiten beantwortet. Zu Wartezeiten finden sich keine kritischen Hinweise; im Mittelpunkt stehen gut vorbereitete Kurse und ein geschützter Austausch, die weiterempfohlen werden.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.