Schnelltermin
Dr. Michaela Bader-Mayer

Dr. Michaela Bader-Mayer

Frauenheilkunde und Geburtshilfe
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Michaela Bader-Mayer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gynbadermayer.atStand Juli 2026

Dr. Michaela Bader-Mayer ist Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit einem besonderen Schwerpunkt auf Hormontherapie und Frauengesundheit in Graz. Sie begleitet Patientinnen von der ersten Gynäkologieuntersuchung über Verhütung und Kinderwunsch bis hin zu Wechseljahresfragen und bioidenter Hormonbehandlung. Dank ihrer einfühlsamen Beratung, umfangreichen Erfahrung und modernen Diagnostik bietet sie individuelle Betreuung, die die Bedürfnisse der Patientinnen ernst nimmt und ihre Gesundheit in den Mittelpunkt stellt.

Leistungen

Allgemeine FrauenheilkundeFrauenheilkunde und Geburtshilfe

Behandlungen

Bioidente Hormonbehandlung
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2026, 11:01 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.