Schnelltermin

ZA Tomas Bagdonas

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarztpraxis-kematen.atStand Okt. 2026

ZA Tomas Bagdonas ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit langjähriger Erfahrung in Litauen, Deutschland und Österreich. Seit 2019 führt er die Zahnarztpraxis in Kematen in Tirol. Sein ganzheitlicher Ansatz verbindet Zahnmedizin mit allgemeiner Gesundheit, wobei er individuelle Behandlungen und präzise Absprachen für optimale Ergebnisse anstrebt. Die Praxis setzt auf minimalinvasive Methoden, schnelle Schmerzlinderung und den Einsatz von Lasern zur Unterstützung der Behandlungen. Die Philosophie ist es, das Wohl der Patient:innen stets in den Vordergrund zu stellen und durch hochwertige Zahnmedizin langfristige Zahngesundheit zu fördern.

Leistungen

VeneersProphylaxeMundhygieneFormkorrekturenInlays & OnlaysVollkeramikkronenVollkeramik und ZirkonÄsthetische ZahnmedizinImplantologie & ProthetikZahnärztliche Chirurgie (z.B. Weisheitszahnentfernung)Bleaching (Power Bleaching, Home Bleaching, Internal Bleaching)

Google Bewertungen

4.7(56)

KI-Zusammenfassung

Die meisten Bewertungen für ZA Tomas Bagdonas sind sehr positiv und heben die Freundlichkeit des Teams, die fachliche Kompetenz des Arztes sowie eine schnelle und unkomplizierte Behandlung hervor. Die Wartezeiten werden nicht negativ erwähnt, sondern eher als effizient beschrieben. Eine negative Bewertung kritisiert hingegen unprofessionelles Verhalten, eine übermäßige Narkosemitteldosis und mangelnde Freundlichkeit.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.