Schnelltermin

Katharina Baierling-Reisenauer

Hebamme
Sind Sie Katharina Baierling-Reisenauer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: baierlingreisenauer.hebamio.atStand Okt. 2026

Katharina Baierling-Reisenauer, geboren 1982 in Mödling, wuchs in der Steiermark auf und entwickelte früh Interesse an der Betreuung von Kindern und Babys. Nach ihrem Hebammenstudium in Graz arbeitete sie im Krankenhaus im Kreißsaal und ist seitdem als selbstständige Hebamme tätig. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Wochenbettbetreuung. Sie verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in der Hebammenarbeit und zahlreiche Weiterbildungen, darunter Craniosacral Therapie, Homöopathie, Akupunktur und TCM, Bachblütenberatung, Yoga für Schwangere und Babys, K-Taping sowie Stillberatung. Sie ist Mutter von drei Töchtern und einem Sohn und lebt mit ihrer Familie in Mürzzuschlag.

Diplome & Zertifikate

IBCLC (Stillberatung)

Leistungen

StillberatungSchwangerenyogaSchwangerenvorsorgeWochenbettbetreuungYoga in der Schwangerschaft1:1 Online-GeburtsvorbereitungRückbildungskurs mit Baby ohne TrageRückbildungskurs mit Baby in der TrageMama mit Baby Rückbildungsyoga/Gymnastik

Behandlungen

TCMK-TapingBachblütenHomöopathieAkupunktur und TCMBachblütenberatungAkupunktur & AkupressurCranio Sacrale AusgleichstherapieBeckenboden-Einzeltherapie nach der Geburt
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.