Schnelltermin

Dr. Dietmar Bammer

Allgemeinmedizin
Kassenarzt
Sind Sie Dr. Dietmar Bammer? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: bammer.co.atStand Okt. 2026

Dr. Dietmar Bammer ist Facharzt für Allgemeinmedizin mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Patienten.

Google Bewertungen

4.8(44)

KI-Zusammenfassung

Die Mehrzahl der Bewertungen ist sehr positiv: Das Buchungssystem bzw. Quick Ticket wird als wirksames Mittel gegen Wartezeiten gelobt, das Empfangsteam als freundlich und engagiert und Dr. Bammer als einfühlsam, ruhig und fachlich kompetent, der sich Zeit nimmt. Eine negative Bewertung eines Notfallpatienten bemängelt hingegen, als Nicht-Stammpatient nicht ernsthaft behandelt und mit Universaltabletten nach Hause geschickt worden zu sein, was anschließend zu einem zehntägigen Krankenhausaufenthalt führte.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

  • bammer.co.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 16.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.