Schnelltermin

Dr. Bernadette Bammer-Pisecky

Kieferorthopädie
Kassenarzt
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnspange-leonding.atStand Okt. 2026

Dr. Bernadette Bammer-Pisecky schloss ihr Zahnmedizinstudium 2011 an der Medizinischen Universität Graz ab. Sie arbeitete von 2011 bis 2017 als Zahnärztin auf der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie im AKH Linz/KUK. 2013 erhielt sie die Zertifizierung für durchsichtige Zahnspangen. Seit 2014 betreibt sie eine Ordination in Leonding, wo sie 2016 zur Wahlkieferorthopädin für die Kassenzahnspange zertifiziert wurde. Von 2015 bis 2018 war sie Patenzahnärztin für das Schulanfängerprojekt der PROGES. Seit 2018 ist sie Vertragskieferorthopädin in Leonding. Sie bietet Kieferorthopädische Behandlungen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an und legt großen Wert auf Prophylaxe zur langfristigen Zahngesundheit.

Diplome & Zertifikate

Wahlkieferorthopädin für die KassenzahnspangeZertifizierung durchsichtige Zahnspange

Leistungen

Prophylaxe

Behandlungen

Abnehmbare SpangenFestsitzende SpangenUnsichtbare Spangen (durchsichtige Aligner)

Google Bewertungen

4.5(31)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen beschreiben überwiegend eine freundliche, engagierte und professionelle Betreuung vom Empfang bis zur Ärztin; insbesondere die kindgerechte und erklärende Art der Ärztin sowie die fachliche Kompetenz werden positiv hervorgehoben. Die Terminvergabe wird als organisiert und die Aufrufe zum Termin als pünktlich geschildert, wobei auch eine lange Wartezeit auf einen Termin genannt wird. Vereinzelt wird das Auftreten einzelner Assistentinnen als wenig freundlich und arrogant kritisiert.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.