Schnelltermin

Dr. Peter Bannert

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Peter Bannert? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: drbannert.atStand Okt. 2026

Dr. Peter Bannert ist Facharzt für Allgemeinmedizin und Vertragspartner aller gesetzlichen Kassen sowie für Privatpatienten. Er legt besonderen Wert auf Prävention von Erkrankungen jeglicher Art, verständliche Information und kompetente Beratung zu weiteren medizinischen Maßnahmen. Seine Ordination ist barrierefrei zugänglich und befindet sich im 1. Stock mit Lift. Dr. Bannert betont die Bedeutung von Vorabinformationen wie Lichtbildausweis, E-Card, Medikamentenplan und Vorbefunden für den ersten Besuch.

Google Bewertungen

4.9(48)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zur Ordination fallen überwiegend positiv aus und heben besonders die Freundlichkeit, das Engagement und die organisierte Abwicklung des Teams hervor. Die Wartezeiten werden meist als kurz bis kaum vorhanden beschrieben; vereinzelt genannte Wartezeiten erscheinen im Verhältnis zur Betreuung als angemessen. Fachlich werden der Arzt und das Team als kompetent, sorgfältig und einfühlsam wahrgenommen, wobei die persönliche Zuwendung und das Gefühl, gut aufgehoben zu sein, betont werden.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • drbannert.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.