Schnelltermin

Mag. Richard Bauer

Paartherapie & Supervision
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: richard-bauer.atStand Okt. 2026

Mag. Richard Bauer ist seit über 25 Jahren als Paartherapeut und Supervisor tätig. Er bietet Unterstützung für Einzelpersonen, Paare und Teams in Konflikten und Krisen, mit einem Fokus auf ganzheitliche Lösungen. Bauer kombiniert verschiedene psychologische und wissenschaftliche Methoden, darunter systemische Aufstellungen, Supervision und Körperarbeit wie Qi-Gong, Tai-Qi und Meditation. Seine Arbeit ist geprägt von interdisziplinären Ansätzen und der Integration von theoretischen und praktischen Perspektiven. Er ist zertifizierter Supervisor und bietet Kurse sowie individuelle Beratung an.

Diplome & Zertifikate

Zertifizierter und eingetragener Supervisor (WKO Österreich)

Leistungen

Tai-QiQi-GongMeditationSupervisionPaarberatungPaartherapieTeamsupervisionArbeitsreflexionenFamilienaufstellungSystemaufstellungenSymptomaufstellungenStrukturaufstellungenÜberlastungen erkennenOrganisationsaufstellungenCoaching für FührungskräfteQualitätssicherungsmaßnahmenPsychohygiene im Arbeitskontext

Behandlungen

Beratung bei BurnoutBeratung bei Beziehungskrisen

Erkrankungen

Bore-OutBurn-OutEifersuchtSinnfindungLebenskrisenAngstzuständeSelbstzweifelNeuorientierungPatchworkthemenSelbsterfahrungTrennungswunschBeziehungskrisenAntriebslosigkeitChronische ErschöpfungKrisen nach JobverlustTraumasensible InhalteMangelnde KommunikationSpannungen und KonflikteUnbefriedigter KinderwunschFehlende HandlungsstrategienKonflikte mit FamilienangehörigenProbleme mit Kindern und StiefkindernFragen zu Verantwortung und Hierarchie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.