Schnelltermin

Dr. Andreas Baumgartner

Chirurgie und Unfallchirurgie
Sind Sie Dr. Andreas Baumgartner? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-baumi.atStand Okt. 2026

Dr. Andreas Baumgartner studierte von 1980 bis 1986 an der Universität Wien und absolvierte seine Turnusarztzeit im Krankenhaus Baden. Er bildete sich zum Notarzt aus und spezialisierte sich von 1991 bis 1995 auf Anaesthesiologie und Intensivmedizin an verschiedenen Kliniken, darunter das AKH Wien und das Krankenhaus Friesach. Seit 2000 bis 2014 arbeitete er als Allgemeinmediziner in St. Veit/Berndorf, bevor er 2014 nach Wiener Neustadt wechselte. Dr. Baumgartner verfügt über Zusatzausbildungen als Kurarzt und Notarzt sowie spezielle Kurse in Schmerztherapie und Infiltrationstechniken. Seit 2001 nimmt er laufende Ausbildungen in Funktioneller MyoDiagnostik (FMD) wahr. Seine Arbeit als Hausarzt und Berater konzentriert sich auf präventive Maßnahmen und individuelle medizinische Betreuung.

Leistungen

UnfallchirurgieAllgemeinchirurgie

Google Bewertungen

5.0(1)
Thomas Helfervor 6 Jahren
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.