Schnelltermin

Dr. Karl Baumschlager

Allgemeinmedizin
Kassenarzt
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-baumschlager.atStand Okt. 2026

Dr. Karl Baumschlager ist Allgemeinmediziner mit langjähriger Erfahrung in der Betreuung von Patienten in Steinbach an der Steyr. Seine Ordination ist eine Terminordination, bei der eine telefonische Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist. Die Praxis bietet spezifische Zeiten für Blutabnahmen und legt Wert auf eine strukturierte Abwicklung von Überweisungen und Krankentransporten.

Leistungen

Ausstellung von ÜberweisungenRezeptbestellung (nur für Ausnahmefälle)Kostenübernahme für Krankentransporte bei Gehunfähigkeit

Behandlungen

Blutabnahmen (Mo, Mi, Fr: 07:30–10:30)

Google Bewertungen

4.6(39)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen sind überwiegend positiv: Das Praxisteam wird als freundlich und zuvorkommend beschrieben, und der Arzt nimmt sich Zeit für Gespräche und wirkt fachlich sicher bei Diagnosen. Positiv hervorgehoben werden auch kurze, unkomplizierte Besuche und die gute Betreuung vor Ort. Vereinzelt wird jedoch Kritik an langen Wartezeiten, der Terminvergabe und mangelnder Rücksicht bei einem kranken Kleinkind geäußert.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 09:51 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.