Schnelltermin
Dr. Birgit Benedikt

Dr. Birgit Benedikt

Kieferorthopädie
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Birgit Benedikt? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: doktorbenedikt.atStand Okt. 2026

Dr. Birgit Benedikt gründete die Ordination 1994 und ist weiterhin als erfahrene Zahnärztin mit Schwerpunkt Kieferorthopädie aktiv. Sie setzt sich besonders für die Korrektur von Zahnfehlstellungen bei Kindern mit abnehmbaren Zahnspangen ein und bietet transparente Alignerschienen für Erwachsene an. Ihr Erfahrungsschatz in der prothetischen Versorgung hilft auch bei komplexen Zahnsituationen, individuelle Lösungen zu finden. Seit 2010 unterstützt ihre Tochter Dr. Cornelia Benedikt das Team, und seit 2020 ist Dr. Katharina Sommer als weitere Zahnärztin hinzugekommen.

Leistungen

Kieferorthopädie

Behandlungen

AlignerschienenKinderzahnspangenKronen und Brücken
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.