Schnelltermin
Dr. Silke Berger

Dr. Silke Berger

Ernährungswissenschaftlerin
Sind Sie Dr. Silke Berger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: xn--wieder-wohlfhlen-uzb.atStand Sep. 2026

Dr. Silke Berger ist Ernährungswissenschaftlerin und bietet eine ganzheitliche Betrachtung von Körper, Seele und Geist. Sie legt Wert auf eine gesunde, typgerechte Ernährung sowie eine freudvolle Lebensweise und Bewusstseinsbildung. Ihre Arbeit umfasst Ernährungsberatung, Kinesiologie, Impuls Strömen, Access Bars, Vitalfeldtherapie BioScan, 4-balance Elektrolysefußbad und Reiki. Sie hat den Grad des Reiki-Meisters und integriert Reiki-Energie in das Impuls Strömen.

Leistungen

ErnährungsberatungBlut-Scan (Bioscan)

Behandlungen

ReikiAccess BarsKinesiologieImpuls StrömenVitalfeldtherapie BioScan4-balance Elektrolysefußbad
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 30.09.2026, 09:23 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.