Schnelltermin

Dr. med.dent. Ulla Berger

Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. med.dent. Ulla Berger? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-berger-oettl.atStand Okt. 2026

Dr. med.dent. Ulla Berger ist Zahnärztin und Fachärztin für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Sie hat sich auf zertifizierte Wahlkieferorthopädie spezialisiert und bietet ein breites Spektrum an zahnmedizinischen Leistungen.

Leistungen

BleachingExtraktionenAufbisschienenDigitalröntgenKeramikfacettenEinzelimplantateImplantatbrückenParodontaltherapieProthesenreparaturentransparente SchienenIncisionen, TrepanationenInlays, Kronen und BrückenImplantat getragene Prothesenteilretinierte WeisheitszähneTeleskop- und GeschiebeprothesenZertifizierte WahlkieferorthopädieProphylaxe und Vorsorge bei KindernFüllungen (klassisch oder zahnfarben)Früherkennung und Behandlung von KariesWurzelbehandlungen (maschinelle Aufbereitung)Mundhygienesitzung und Abstrahlung der ZahnbelägeAbnehmbare und festsitzende Zahnspangen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.