Schnelltermin

Dr. med. dent. Dr. med. univ. Stefan Bertram

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie
Sind Sie Dr. med. dent. Dr. med. univ. Stefan Bertram? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-bertram.orgStand Okt. 2026

Dr. Stefan Bertram ist Mund-Kiefer-Gesichtschirurg mit Schwerpunkt auf hochpräzisen Eingriffen und langjähriger Erfahrung in der Implantologie. Er absolvierte seine Ausbildung überwiegend in Innsbruck und setzt auf moderne Techniken wie Operationsmikroskopie und Lachgas-Sedierung. Dr. Bertram ist bekannt für seine interdisziplinäre Herangehensweise und seine Betreuung von Patienten mit komplexen Fällen, insbesondere in der Gesichtsschmerzambulanz. Seine Expertise erstreckt sich auf die Behandlung von Parodontitis, Implantationen und chirurgischen Eingriffen, wobei er stets auf eine individuelle und patientenorientierte Behandlung Wert legt.

Leistungen

GesichtsschmerzambulanzMund-Kiefer-Gesichtschirurgie

Behandlungen

Implantologie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 09:28 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.