Schnelltermin

Dr. Andrea Bias

Zahnheilkunde
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: zahnarztpraxis-dr-bias.atStand Okt. 2026

Dr. Andrea Bias ist Zahnärztin mit Fokus auf biologische Zahnmedizin in Wien. Sie verbindet fundierte Zahnmedizin mit modernsten Verfahren und setzt auf Prävention sowie biokompatible Materialien. Ihr Behandlungskonzept richtet sich an Kassen- und Privatpatienten. Besonders aufmerksam ist sie auf Angstpatienten, die sie mit einfühlsamer Begleitung und individuellen Lösungen unterstützt. Dr. Bias betont die Verbindung zwischen oraler und allgemeiner Gesundheit und bietet umweltzahnmedizinische Beratung und Therapie an. Sie arbeitet mit allen Krankenkassen zusammen und bietet Leistungen wie Veneers, Implantate, Knochenaufbau und professionelle Zahnreinigung an.

Behandlungen

VeneersImplantateKnochenaufbauOralchirurgieZahnprophylaxeZahnregulierungKronen und BrückenZahnschmuck (Glitzersteine)Professionelle ZahnreinigungKunststoff- und KeramikfüllungenUmweltzahnmedizinische Beratung und Therapie

Google Bewertungen

4.6(50)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen zu Dr. Andrea Bias fallen überwiegend positiv aus: Gelobt werden die genaue und gewissenhafte Arbeitsweise, die ruhige Atmosphäre sowie eine freundliche, einfühlsame Betreuung, gerade auch bei ängstlichen Patientinnen und Patienten. Termine sind meist kurzfristig zu bekommen und werden präzise eingehalten, doch vereinzelt wird von längeren Wartezeiten berichtet. Kritik äußert sich in Einzelfällen an der Behandlung sowie an als aufdringlich empfundenen Behandlungsempfehlungen.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.