Schnelltermin

Rahel Biberich

Psychotherapie
Sind Sie Rahel Biberich? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapie-biberich.comStand Okt. 2026

Rahel Biberich ist Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision. Sie absolvierte ihre Ausbildung an der Sigmund Freud Universität und ist Teil der Gesellschaft für Logotherapie und Existenzanalyse (GLE). Ihre wissenschaftliche Arbeit zum Thema „Psychotherapie für Menschen mit angeborenem Herzfehler, deren Familien und Systeme“ wurde mit dem Waltraud Wiesinger Forschungsförderungspreis ausgezeichnet. Zu ihren Tätigkeiten zählen die Arbeit mit psychiatrischen Krankheitsbildern wie Belastungsstörungen, Depression, Angststörungen, bipolare affektive Störungen sowie psychotische Störungen. Im Rahmen ihres umfassenden Praktikums im Maimonides-Zentrum sammelte sie Erfahrungen mit Senioren in deren letzter Lebensphase, unter anderem in den Bereichen Trauerverarbeitung, Aufarbeitung ungelöster Konflikte und Umgang mit dem Tod.

Leistungen

Trauerverarbeitung

Behandlungen

Existenzanalyse

Erkrankungen

DepressionAngststörungenBelastungsstörungenPsychotische StörungenBipolare affektive Störungen
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.