Schnelltermin
Simon Binder

Simon Binder

Physiotherapie
Sind Sie Simon Binder? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: gesund5020.atStand Okt. 2026

Simon Binder ist Physiotherapeut. Von 2011 bis 2022 war er als Sportphysiotherapeut beim FC Red Bull Salzburg tätig. Er kombiniert aktive Trainingstherapie, Laserakupunktur, manuelle Therapie, Fascientherapie und viscerale Therapie, um die Ursache von Beschwerden zu beseitigen. Seine Spezialgebiete umfassen Rehabilitation nach Sportverletzungen und Operationen, Beschwerden an der Wirbelsäule und am Bewegungsapparat, Laserakupunktur, Schmerztherapie nach Liebscher & Bracht, Sportphysiotherapie und Physiotherapie bei Kindern und Jugendlichen.

Leistungen

SportphysiotherapieRehabilitation nach Sportverletzungen und Operationen

Behandlungen

Laserakupunktur am Ohr und KörperSchmerztherapie nach Liebscher & Bracht

Erkrankungen

Beschwerden an der Wirbelsäule und am Bewegungsapparat
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • gesund5020.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 09.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.