Schnelltermin
Dr. med. univ. Ulrike Binder

Dr. med. univ. Ulrike Binder

Innere Medizin
Sind Sie Dr. med. univ. Ulrike Binder? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: praxis-binder.atStand Okt. 2026

Dr. Ulrike Binder ist Fachärztin für Innere Medizin mit Zusatzfach Hämatoonkologie und Ärztin für Allgemeinmedizin. Sie bietet ein breites Spektrum an kardiologischen Funktionsuntersuchungen an. Dr. Binder studierte Humanmedizin an der Universität Wien und absolvierte Auslandsaufenthalte in Belgien und Frankreich. Sie arbeitete als Turnusärztin, Assistenzärztin und Oberärztin im LK Waidhofen/Thaya/Gmünd/Zwettl. Sie verfügt über verschiedene Diplome und Zertifikate, darunter transthorakale Echokardiographie, Holter-EKG, Notarztzertifikat, Akupunktur und angiologische Basisdiagnostik. Dr. Binder bietet präzise ärztliche Gespräche, EKGs, Belastungs-EKGs, Langzeit-EKGs, Langzeit-Blutdruckmessungen, Herzultraschall, Ultraschall der Halsgefäße und präoperative Begutachtungen an.

Leistungen

EKGLangzeit-EKGBelastungs-EKGHerzultraschallÄrztliches GesprächLangzeit-BlutdruckmessungPräoperative BegutachtungUltraschall der Halsgefäße
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.