Schnelltermin

Dr. Susanna Bloder

Psychotherapie
Sind Sie Dr. Susanna Bloder? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psychotherapiebeimflughafen.atStand Juli 2026

Dr. Susanna Bloder arbeitete viele Jahre als Pädagogin an der Tiroler Fachberufsschule für Schönheitsberufe. Durch ihre Leidenschaft für die Begegnung mit Menschen entschied sie sich vor rund 25 Jahren, ihr berufliches Spektrum zu erweitern und Psychologie zu studieren. Seitdem führt sie ihre eigene, kleine und familiäre Praxis. Sie setzt auf Methoden wie klinische Hypnose und Psychodrama, um Klient:innen bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen. Ihre Werte sind Wertschätzung, LGBTQIA+-Affirmation, Individualität und der Einklang von Körper und Geist. Dr. Bloder spezialisiert sich auf die Bearbeitung von Lernschwächen, Prüfungsängsten, Depressionen und Angstzuständen. Mit ihrer Erfahrung als Lehrerin bietet sie maßgeschneiderte Lösungsstrategien, besonders für Schüler:innen, Lehrlinge und Studierende.

Diplome & Zertifikate

Diplomierte PsychologinDiplomierte Pädagogin i.R.Psychotherapeutin – Klinische Hypnose nach Milton Erickson

Behandlungen

Symbolische BetrachtungPsychodrama & FamilienaufstellungenKlinische Hypnose (nach Milton Erickson)

Erkrankungen

DepressionenAngstzuständeLernschwächenPrüfungsängste
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 14.07.2026, 20:18 Uhr

Verwendete Quellen

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.