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Physiotherapeut Böhm

Physiotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: physioboehm.atStand Okt. 2026

Physiotherapeut Böhm ist seit 1999 selbstständig tätig und bietet professionelle physiotherapeutische Behandlungen für Menschen aller Altersgruppen. Mit über 20 Jahren Erfahrung setzt er auf individuelle Therapieansätze, gezielte Konzepte und eine persönliche, vertrauensvolle Betreuung. Ziel ist es, Schmerzen zu lindern, die Beweglichkeit zu steigern und die Lebensqualität nachhaltig zu verbessern. Die Praxis zeichnet sich durch einen barrierefreien Zugang und einen klimatisierten Behandlungsbereich aus.

Behandlungen

SchmerzlinderungLangfristige RehabilitationIndividuelle TherapieansätzeVerbesserung der BeweglichkeitMaßgeschneiderte Behandlungspläne

Erkrankungen

Akute Beschwerden

Google Bewertungen

5.0(2)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertung hebt die fachliche Kompetenz hervor und erwähnt, dass eine Operation dank der Behandlung vermieden werden konnte. Aussagen zu Wartezeiten oder Freundlichkeit des Personals werden in der vorliegenden Bewertung nicht gemacht.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

  • physioboehm.atWebsite der Ordination · zuletzt geprüft am 14.07.2026

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.