Schnelltermin
Dr. Mathias Bohrn

Dr. Mathias Bohrn

Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
Sind Sie Dr. Mathias Bohrn? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: drbohrn.atStand Okt. 2026

Dr. Mathias Bohrn ist Arzt für Allgemeinmedizin mit ÖÄK-Diplomen für Notfallmedizin und einem ÖÄK-Fortbildungsdiplom sowie einem Diplom für Mesotherapie. Er bietet kassenärztliche Leistungen, Vorsorgeuntersuchungen, Führerscheinuntersuchungen, Mesotherapie, Ästhetik und PRP-Therapien an. Dr. Bohrn führt die Ordination seit Jänner 2025 in zweiter Generation weiter.

Diplome & Zertifikate

Diplom für MesotherapieÖÄK-Diplom für NotfallmedizinÖÄK-Fortbildungsdiplom

Leistungen

ÄsthetikMesotherapiePRP TherapieVorsorgeuntersuchungen (VU)Sämtliche kassenärztliche TätigkeitenFührerscheinuntersuchungen gem. § 34 FSG
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

  • drbohrn.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 15.07.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.