Schnelltermin

Martina Bohynik, MSc

Psychologische Beratung und Coaching
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: psyberatung-bohynik.atStand Okt. 2026

Martina Bohynik, MSc, begann ihre berufliche Laufbahn im sozialen Bereich und arbeitete als Ordinationsassistentin in Chirurgie und Pädiatrie. Durch ihre Ausbildung zur psychosozialen Beraterin und ihre Studien an der Donau-Universität Krems, wo sie einen Master of Science in Psychosozialer Beratung erwarb, spezialisierte sie sich auf Krisenintervention, Validation nach Naomi Feil, sowie Gerontopsychotherapie und Demenzberatung. Sie bietet eine ganzheitliche Herangehensweise für Menschen in verschiedenen Lebenssituationen, unterstützt durch langjährige Erfahrung und wissenschaftliche Arbeiten zu Themen wie Demenz und psychosoziale Unterstützung. Martina arbeitet sowohl in ihrer Praxis als auch online via Zoom und bietet Hausbesuche an.

Diplome & Zertifikate

Akademisch geprüfte psychosoziale BeraterinGerontopsychosoziale BeraterinMaster of Science in Psychosoziale Beratung

Leistungen

Psychologische BeratungPaar- und BeziehungsberatungBeratung bei LebensübergängenBeratung bei BeziehungskonfliktenBeratung bei ArbeitsplatzproblemenCoaching für Firmen und UnternehmenPersönlichkeitsentwicklung und CoachingBeratung bei familiären HerausforderungenStressbewältigung und EntspannungstechnikenBeratung bei emotionalen Belastungen und Krisen

Behandlungen

GedächtnisförderungValidation nach Naomi Feil
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.