Schnelltermin
Dr. Maren Bolhar-Nordenkampf

Dr. Maren Bolhar-Nordenkampf

Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten
Sind Sie Dr. Maren Bolhar-Nordenkampf? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Diplome & Zertifikate

AkupunkturdiplomZertifizierte Neurodermitis-Trainerin nach AGNES

Leistungen

VenenbehandlungAllgemeine DermatologieVorsorgeuntersuchung (Muttermalkontrolle)

Erkrankungen

JuckreizHaarausfallEkzeme (z.B. Neurodermitis, atopische Dermatitis)

Google Bewertungen

4.7(74)

KI-Zusammenfassung

Die Bewertungen heben die fachliche Kompetenz der Ärztin hervor, die sich viel Zeit für Patienten nimmt und einfühlsam auf Kinder eingeht. Das Personal wird durchgehend als freundlich und professionell beschrieben. Zudem wird die schnelle Terminvergabe positiv erwähnt, während Wartezeiten in der Praxis selbst nicht thematisiert werden.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

  • die-hautaerztin.atWebsite der Klinik · zuletzt geprüft am 07.07.2026
  • LatidoOnline-Terminbuchung · Verfügbarkeit zuletzt geprüft am 02.11.2026

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.