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Mag. a Birgit Both

Psychotherapie
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Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: therapie-innsbruck.atStand Juli 2026

Mag. a Birgit Both ist Klinische und Gesundheitspsychologin mit langjähriger Erfahrung in der Psychotherapie. Sie bietet Katathym Imaginative Psychotherapie (KIP) und Übertragungsfokussierte Psychotherapie (TFP) bei Borderlinestörungen an. Ihre Arbeit umfasst die Begleitung von Einzelpersonen sowie Team- und Gruppensupervisionen zu Themen wie Konflikten und Zusammenarbeit. Zudem ist sie als Edukationstrainerin für Angehörige demenziell erkrankter Menschen tätig und engagiert sich in palliativer Care und Suizidprävention. Birgit Both verbindet wissenschaftliche Fundierung mit praktischer Erfahrung, um individuelle Lösungswege für persönliche Entwicklung und berufliche Zufriedenheit zu fördern.

Diplome & Zertifikate

Ausbildung zur Katathym Imaginativen PsychotherapieEdukationstrainerin nach Prof. Dr. Sabine EngelWeiterbildung Psychodynamische Teamsupervision, Coaching und OrganisationsberatungZertifizierung in Übertragungsfokussierter Psychotherapie (TFP) von Borderlinestörungen

Behandlungen

PsychotherapieKatathym Imaginative Psychotherapie (KIP)Übertragungsfokussierte Psychotherapie (TFP) von Borderlinestörungen

Google Bewertungen

5.0(3)

KI-Zusammenfassung

Die einzige vorliegende Bewertung hebt die fachliche Kompetenz von Frau Both hervor und beschreibt eine erfolgreiche dreijährige Therapie. Zu Wartezeiten und zur Freundlichkeit des Personals werden keine Angaben gemacht.

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 15.07.2026, 11:19 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.