Schnelltermin

Dr. Astrid Brandstetter

Ärztin für Allgemeinmedizin
Kassenarzt: Alle Kassen
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Über den Arzt

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: dr-brandstetter.comStand Okt. 2026

Dr. Astrid Brandstetter betreibt ihre Ordination mit einem ganzheitlichen medizinischen und psychosozialen Ansatz. Sie sieht viele körperliche Erkrankungen in Verbindung mit psychischen Faktoren und legt Wert auf eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. Ein zentraler Bestandteil ihrer Praxis ist der Präventionsgedanke, der durch Ernährungsberatung, physikalische Therapien und Vorsorgeuntersuchungen umgesetzt wird. Sie bietet Impfungen wie Hepatitis A+B, FSME, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten und Kinderlähmung an. Zudem führt sie Laboranalysen, EKGs, Marcoumar-Kontrollen und kleine chirurgische Eingriffe durch.

Leistungen

OP-FreigabenMutter-Kind-PassBlutabnahme und LaborImpfberatung und ImpfungenErnährungsmedizinische BeratungPsychotherapie für Kinder, Jugendliche und Erwachsene (Eva Maria Ostermann)

Behandlungen

EKGMassageMisteltherapieNahtentfernungOhrlochstechenElektrotherapieKleine ChirurgieFSME-Impfung (Zec)Marcoumar-KontrolleUltraschalltherapieHepatitis A+B (Twinrix)Physikalische TherapienTetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung (Repevax)

Google Bewertungen

3.2(43)

KI-Zusammenfassung

Die Rückmeldungen fallen gemischt aus. Positiv hervorgehoben werden eine freundliche Aufnahme an der Rezeption, eine einfühlsame und kompetente Ärztin sowie ausreichend Zeit für Anliegen. Kritik betrifft vor allem lange Wartezeiten trotz Terminvereinbarung, unfreundlichen Umgang am Telefon und den Eindruck mangelnder Patientenzuwendung.

Automatisch aus den 5 letzten Bewertungen erstellt

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Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 12.10.2026, 14:22 Uhr

Verwendete Quellen

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Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.