Schnelltermin
Wundmanager Stefan Breitfuss

Wundmanager Stefan Breitfuss

Wundmanagement
Sind Sie Wundmanager Stefan Breitfuss? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: sportmed-plus.comStand Okt. 2026

Stefan Breitfuss ist akademischer Wundmanager und diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger. Er absolvierte das Diplom für Gesundheits- und Krankenpflege (2000–2003), die Ausbildung zum akademischen Wundmanager an der Donau Universität Krems (2010–2012), den Bachelor (2018–2020) und Master (2018–2021) in Advanced Nursing Practice an der Paracelsus Universität Salzburg. Er hat Lehraufträge an der Paracelsus Universität Salzburg, der Fachhochschule Puch Urstein und dem Universitätsklinikum Salzburg. Bei Sportmed-Plus ist er für das Wundmanagement am Standort Eugendorf zuständig. Terminvereinbarung unter 0650 3479002.

Leistungen

WundmanagementChronische Wundversorgung

Behandlungen

UnterdrucktherapieKompressionstherapieFeuchte WundbehandlungLow Level Lasertherapie
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 05.10.2026, 11:11 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.