Schnelltermin
Mag. Jonni Brem

Mag. Jonni Brem

Forensische Psychotherapie
Sind Sie Mag. Jonni Brem? Details bearbeiten, Statistiken einsehen, kostenlos online buchbar werdenProfil übernehmen

Zur Person

KIDiese Beschreibung hat eine KI aus der angegebenen Website zusammengefasst. Sie wurde nicht von der Person auf diesem Profil verfasst oder geprüft.Automatisch zusammengefasstQuelle: forensischetherapie.atStand Okt. 2026

Mag. Jonni Brem, geboren 1963 in Vorarlberg, begann 1986 seine Tätigkeit in der Männerberatung, die er fast vier Jahrzehnte mitgestaltet hat. Seit 1987 ist er im forensischen Bereich tätig, zunächst in der Nachbetreuung und ab 1999 in Justizanstalten wie Floridsdorf, Sonnberg und Stein. Er ist Mitbegründer des Instituts für Forensische Therapie, der größten forensischen Betreuungseinrichtung Österreichs, sowie der Forensischen Akademie, die Fortbildungen in der forensischen Arbeit anbietet.

Diplome & Zertifikate

Mitbegründer der Forensischen AkademieMitbegründer des Instituts für Forensische Therapie

Leistungen

Nicht Täter WerdenSexualisierte Gewalt an ErwachsenenSexueller Missbrauch an MinderjährigenKonsum von Kindesmissbrauchsdarstellungen

Behandlungen

PsychodramaKörpertherapieSexualtäterbehandlungForensische PsychotherapieNicht-Täter-Werden-ProgrammASAT (Accelerated Trauma Recovery)TFP (Transference-Focused Psychotherapy)
Woher stammen die Informationen in diesem Profil?

Dieses Profil wurde von Schnelltermin auf Basis öffentlich zugänglicher beruflicher Informationen erstellt. Ärzt:innen müssen sich dafür nicht selbst bei Schnelltermin registrieren.

Zuletzt aktualisiert: 16.10.2026, 11:35 Uhr

Verwendete Quellen

Profilfotos speichern wir nicht: Ihr Browser lädt das Bild direkt von der Quelle. Wird es dort gelöscht oder ersetzt, ist es auch auf Schnelltermin nicht mehr zu sehen. Ausgenommen sind Bilder, die im Arzt-Portal selbst hochgeladen werden — diese speichern wir.

Schnelltermin verarbeitet öffentlich zugängliche berufliche Informationen, um Patient:innen die Suche und den Vergleich geeigneter Ärzt:innen zu ermöglichen. Die Verarbeitung stützen wir auf berechtigte Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Auch der österreichische Oberste Gerichtshof hat sich mit Ärzteplattformen und der Verarbeitung öffentlich zugänglicher beruflicher Ärztedaten befasst und dabei anerkannt, dass Informationsinteressen von Patient:innen und Öffentlichkeit im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung ein berechtigtes Interesse darstellen können.